Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Strandscanner Onlinesuchmaschine wird von der fewoboss GmbH erstellt.
Das Verzeichnis ermöglicht das Auffinden von Strandabschnitten mit Strandkörben sowie zusätzliche der Veröffentlichung freigegebener Informationen (Preise, Art und Anzahl der Strandkörbe, Aufstellungsinformationen, Ausstattungsmerkmale) sowie der Kontaktinformationen der Strandkorbvermieter. Die Nutzung der ermittelten Daten ist nur zu diesem Zweck zulässig.
Eine Nutzung oder Verarbeitung für andere Zwecke ist nur unter den engen Voraussetzungen der deutschen Datenschutzgesetze, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung, zulässig. Jede zweckfremde Nutzung oder Verwertung ist unzulässig.
So ist insbesondere die vollständige, teilweise oder auszugsweise Verwendung des Verzeichnisses von Strandscanner im Internet für gewerbliche Adressenverwertung, kommerzielle Auskunftserteilung oder als Unterlage bzw. Hilfsmittel für die Zusammenstellung oder Ergänzung von Teilnehmer-, Adress- oder anderen Verzeichnissen in jeder medialen Form (in Printform, elektronisch, auf CD-ROM etc.) sowie das Auslesen der Daten im Internet zu den vorgenannten Zwecken sowie zu Zwecken sonstiger kommerzieller Verwendung nicht gestattet und wird von den Anbietern nach geltendem Recht unter Ausschöpfung des Rechtsweges verfolgt.
Für die Verfügbarkeit der Onlinesuche sowie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Einträge wird keine Gewähr übernommen.
Es gilt deutsches Recht.
Allgemeine Nutzungsbedingungen für den Vermittlungsservice von Strandscanner
Allgemeines und Geltungsbereich
Dies sind die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für den Vermittlungsservice Strandscanner durch die fewoboss GmbH (im Folgenden “Strandscanner” genannt), Ostseeallee 9a, 23946 Ostseebad Boltenhagen. Unsere Kontaktdaten entnehmen Sie bitte unserem Impressum .
Diese Nutzungsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf den angebotenen Vermittlungsservice von Strandscanner (im Folgenden „Vermittlungsservice“ genannt) und gelten sowohl im Verhältnis zu Benutzern der Webseite von Strandscanner, die über den Vermittlungsservice Angebote anfragen (hier: „Endnutzer“), sowie gegenüber Gewerbetreibenden, die auf eine Angebotsanfrage ein Angebot abgeben (hier: „Dienstleister oder Strandkorbvermieter“).
Beim Vermittlungsservice handelt es sich um ein internetgestütztes System, über das Endnutzer die Möglichkeit erhalten, bei Strandkorbvermietern unter Angabe der erforderlichen Daten Angebote für die Anmietung eines Strandkorbes anzufragen (diese hier: „Anfrage“).
Strandscanner tritt im Rahmen der Bereitstellung des Vermittlungsservice lediglich als Vermittler der Anfragen auf. Soweit ein Endnutzer ein Angebot eines Dienstleisters beauftragen möchte, kommt ein Vertrag ausschließlich zwischen dem Endnutzer und dem betreffenden Dienstleister zustande (dieser Vertrag nachfolgend: „Auftrag“). Das Stellen einer Anfrage und/oder das Übersenden eines einer Interessenbekundung, eines Kostenvoranschlages oder eines Angebots (hier: „Anbieterreaktion“) ist unverbindlich und begründet noch kein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Auftrages. Wenn ein Auftrag zwischen Endnutzer und Dienstleister abgeschlossen wird, wird Strandscanner weder Partei des Auftrages, noch treffen Strandscanner im Zusammenhang mit dem Zustandekommen oder der ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrages Rechtspflichten.
Strandscanner behält sich vor, die vorliegenden „Allgemeinen Nutzungsbedingungen für den Vermittlungsservice von Strandscannert“ (hier: „Nutzungsbedingungen“) jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, jedoch stets nur mit Wirkung für zukünftig vorgenommene Nutzungsvorgänge. Für bis zu einer solchen Änderung vorgenommenen Nutzungsvorgänge gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Nutzungsbedingungen.
Die Nutzung des Vermittlungsservice ist für den Endnutzer und den Dienstleister kostenlos. Etwaige Kosten, die aufgrund der Nutzung der für die Teilnahme am Vermittlungssservice erforderlichen Kommunikationsmedien (z.B. Internetprovider) entstehen, sind vom Endnutzer bzw. Dienstleister zu tragen.
Der Vertrag zwischen Strandscanner und dem Endnutzer über die Nutzung des Vermittlungsservice kommt dadurch zustande, dass der Endnutzer im Rahmen des Vermittlungsservice eine Anfrage durch Klick auf den Button „Jetzt kostenlos anfragen“ absendet. Einer Annahmeerklärung durch Strandscanner bedarf es nicht.
Der Vertrag zwischen Strandscanner und dem Dienstleister über die Nutzung des Vermittlungsservice kommt dadurch Zustande, dass der Dienstleister nach Erhalt einer E-Mail von Strandscanner mit der der Dienstleister über eine ihn betreffende Anfrage informiert wird, eine Anbieterreaktion durch die Angebotsabgabe bzw. durch die Bestätigung der Anfrageannahme zur Strandkorbvermietung per E-Mail an Strandscanner abgibt. Einer Annahmeerklärung durch Strandscanner bedarf es nicht.
Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext kann durch Abspeichern oder Ausdrucken dieser Nutzungsbedingungen gespeichert werden.
Eingabefehler können durch Korrektur der Eingaben vor dem Klick auf den Button „Jetzt kostenlos anfragen“ bzw. der Anbieterreaktion korrigiert werden.
Nutzung des Vermittlungsservices
Der Endnutzer sucht anhand von ihm gewählten Kriterien zur Lage einen Strandabschnitt aus und stellt seine Anfrage unter Angabe der darin abgefragten Daten über Strandscanner ein. Dabei hat der Endnutzer nur aktuelle, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.
Nach Eingabe dieser Daten und Bestätigung der Nutzungsbedingungen erhält der Endnutzer eine E-Mail bezüglich seiner Anfrage, mit der der Eingang der Erklärung bestätigt wird.
Gleichzeitig hierzu wird die Anfrage des Endnutzers durch Strandscanner an den jeweils verantwortlichen Betreiber des Strandaufgangs (Strandkorbvermieter) an die vorliegenden Kontaktinformationen telefonisch oder per E-Mail weitergeleitet. Dieser hat dann die Möglichkeit, auf die Anfrage zu reagieren und eine Anbieterreaktion in Form eines Kostenvoranschlages, einer Zustimmung der Anfrage zu den uns vorliegenden Preisen oder eine Ablehnung vorzunehmen. Strandscanner übermittelt die Reaktion an den Endkunden und bestätigt entweder das Zustandekommen des Auftrages oder lehnt die Anfrage ab. Erhält Strandscanner binnen 7 Tagen keine Anbieterreaktion, lehnt Strandscanner die Anfrage des Endnutzers ab und behält sich vor, von benachbarten Strandabschnitten Anbieterreaktionen einzuholen und dem Endnutzer vorzustellen. Hierdurch entsteht eine neue Anfrage, die in keinem Zusammenhang mit der Anfrage steht, auf die der ursprüngliche Strandkorbvermieter keine Anbieterreaktion gezeigt hat. Nimmt der Endnutzer den Kostenvoranschlag an bzw. stimmt der Preis aus der Anfrage mit der Anbieterreaktion überein, entsteht durch die Betätigung des Buttons “Angebot angenommen” durch den Endnutzer der “Auftrag”. Dem Strandkorbvermieter werden im Anschluss an die Bestätigung die Kontaktdaten des Endnutzers übermittelt.
Ein Auftrag zwischen dem Endnutzer und dem Dienstleister kommt erst zustande, wenn die zu erbringende Leistung im Rahmen des Termins oder eines direkten Kontaktes zwischen dem Nutzer und dem Dienstleister konkret bestimmt wird. Weder in der Anfrage selbst noch in deren Bestätigung bzw. der Anbieterreaktion oder einem Kostenvoranschlag liegen rechtsverbindliche Erklärungen des Endnutzers oder des Dienstleisters in Bezug auf den Abschluss bzw. den Inhalt eines solchen Auftrages.
Mit der Nutzung des Angebotsservices Vermittlungsservices versichert der Endnutzer, das 18. Lebensjahr vollendet zu haben. Personen unter 18 Jahren dürfen den Vermittlungsservice nicht benutzen.
Preise
Die Vermittlung von Aufträgen durch Strandscanner ist
für den Endnutzer sowie für den Strandkorbvermieter
kostenlos.
Die auf Strandscanner aufgeführten Preise für die
Anmietung von Strandkörben oder sonstigen Leistungen
basieren ohne Verifizierung des Vermieters auf
Veröffentlichungen vor Ort oder auf Webseiten und stellen
keine Verbindlichkeit dar. Erst mit der Anzeige “Vermieter
verifiziert” hat der Vermieter seine Preise
überprüft und eine Verbindlichkeit ist
gewährleistet.
Bei der Vermietung eines Strandkorbes oder anderen Gegenständen gelten die von dem jeweiligen Strandkorbvermieter vorgegebenen Preise aus der Anbieterreaktion und Stornierungsbedingungen (zusammen “Konditionen”). Die Konditionen werden dem Kunden im Rahmen des Buchungsvorgangs auf der Website angezeigt und können jederzeit durch Aufruf des jeweiligen Strandkorbvermieters auf Strandscanner eingesehen werden.
Pflichten des Endnutzers
Der Endnutzer hat sämtliche im Rahmen der Angebotsanfrage Anfrage zu tätigenden Angaben aktuell, wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
Der Endnutzer hat jeglichen Missbrauch des Vermittlungsservices zu unterlassen. Er ist insbesondere verpflichtet, nur ernsthafte Anfragen zu stellen
Pflichten des Dienstleisters
Der Dienstleister hat sämtliche im Rahmen von Kostenvoranschlägen (Anbieterreaktionen) übermittelten Angaben aktuell, wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
Der Dienstleister hat jeglichen Missbrauch des Vermittlungsservices zu unterlassen. Er ist insbesondere verpflichtet, nur ernsthafte Kostenvoranschläge (Anbieterreaktionen) zu übermitteln.
Der Dienstleister ist verpflichtet, alle für ihn anwendbaren Gesetze einzuhalten, insbesondere das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht und das Datenschutzrecht.
Verfügbarkeit des Vermittlungsservices
Der Vermittlungsservice ist ein kostenloses Angebot von Strandscanner. Für die jederzeitige Verfügbarkeit des Vermittlungsservices sowie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der im Rahmen des Angebotsservices Vermittlungsservices von diesen bereitgestellten Daten übernimmt Strandscanner keine Gewähr.
Versionsübergänge sowie größere Wartungs-, Erweiterungs- oder Erholungsarbeiten können von Strandscanner jederzeit ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden.
Strandscanner behält sich ausdrücklich das Recht vor, ihr Angebot oder die damit verbundenen Dienste jederzeit zu verändern, zu erweitern, einzuschränken oder vollständig einzustellen. Der Vermittlungsservice kann insbesondere wegen Wartungsarbeiten oder Versionsübergängen vorübergehend außer Betrieb gesetzt werden, ohne dass dem Endnutzer oder dem Dienstleister hieraus Ansprüche gegen Strandscanner erwachsen würden.
Haftung
Strandscanner haftet im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (hier: „wesentliche Vertragspflichten“). Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Strandcanner auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen haftet Strandscanner nur, wenn und soweit Strandscanner ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
Im Übrigen ist die Haftung von Strandscanner ausgeschlossen.
Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Strandscanner und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag mit dem Endnutzer beginnt mit dessen Absenden einer Anfrage. Er endet automatisch mit der vom Endnutzer getätigten Bestätigung der Anbieterreaktion und der Übermittlung der Kontaktdaten des Endnutzers an den Dienstleister der eine Anbieterreaktion abgegeben hat oder – soweit kein Kostenvoranschlag / keine Anbieterreaktionen vorliegt – mit der Übermittlung der Absage von Strandscanner an den Endnutzer. Beide Parteien können währenddessen den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Werktag ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Stellt ein Endnutzer eine neue Anfrage, wird hierdurch nicht ein ggf. zuvor begründeter Vertrag fortgesetzt, sondern ein neuer Vertrag begründet.
Der Vertrag mit dem Dienstleister beginnt mit dessen Übermittlung eines Kostenvoranschlages / einer positven Anbieterreaktion und endet automatisch mit der Übermittlung der Kontaktdaten des Endnutzers an diesen Dienstleister. Beide Parteien können währenddessen den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Werktag ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Übermittelt ein Dienstleister einen Kostenvoranschlag / eine positiven Anbieterreaktion auf eine weitere Anfrage, wird hierdurch nicht ein ggf. zuvor begründeter Vertrag fortgesetzt oder erweitert, sondern ein neuer Vertrag begründet.
Schlussbestimmungen
Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien im Rahmen des Vermittlungsservice unterliegt deutschem Sachrecht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Im Verhältnis zu Dienstleistern ist der Gerichtsstand Lübeck.